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Energiewende
Energiestrategie 2050 - wie weiter?

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Kurz zusammengefasst

Energiestrategie 2050– Wie weiter?

Die BDP zieht ein mehrheitlich positives Fazit nach der Annahme des ersten Teils der Energiestrategie 2050 durch das Volk. Erste wichtige Schritte für die Energiewende und den geordneten Atomausstieg sind beschlossen. In einem zweiten Schritt muss nun möglichst rasch ein marktnahes Strommarktdesign für die Zeit nach dem Auslaufen der Subventionen definiert werden, welches Stabilität und Planungssicherheit verleiht und dafür sorgt, dass ein wesentlicher Teil der wegfallenden Winterproduktion aus Kernkraft weiterhin im Inland produziert wird.

Wasserzins

Der Wasserzins kostet die Wasserkraft-Produzenten heute insgesamt 550 Mio. Fr. Pro produzierte KWh sind das im Schnitt 1.6 Rp oder fast ein Drittel der Gestehungskosten. Der Bundesrat sah ursprünglich vor, dass die Produzenten entlastet werden sollten und schlug deshalb vor, die Wasserzinse für drei Jahre zu senken. Weiter strebte er an, ab 2023 ein neues Modell mit einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen Teil einzuführen. Gegen die Senkung der Wasserzinse wehrten sich vor allem die Bergkantone. Der Bundesrat hat daraufhin entschieden, den heutigen Maximalsatz bis 2024 dennoch beizubehalten. Dieser Kurs wurde von den Mehrheiten beider Räte mitgetragen. Der Wasserzins wurde in den letzten Jahrzehnten (in guten Zeiten) massiv erhöht und lag noch in den 90er Jahren bei 55 Fr. Vor allem aber ist das heutige System starr. Die BDP steht deshalb einer Modelldiskussion offen gegenüber und fordert: In Zeiten von sinkender Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft und volatilen Strommärkten darf eine Flexibilisierung kein Tabuthema sein. Es ist dabei aber unabdingbar, dass Anpassungen gemeinsam mit den Gebirgskantonen entwickelt werden. Das Ziel muss eine von allen Seiten tragbare und akzeptierte Lösung sein.

Strommarkt

Strommarktabkommen mit der EU

Die Schweiz ist heute nach wie vor eine Stromdrehscheibe in Europa. Der Strom der jährlich über die Schweizer Grenze fliesst, übertrifft den Schweizer Landesverbrauch. Das Schweizer Übertragungsnetz ist integraler Bestandteil des europäischen Verbundnetzes. Technisch wären die Voraussetzungen für eine Teilnahme am europäischen Markt vollständig geschaffen. 2007 begannen die Verhandlungen mit der EU zu einem Stromabkommen. Eine Einigung besteht im Grundsatz, die EU blockiert aber einen Abschluss, weil sie zuerst die institutionellen Fragen geklärt haben will. 2015 wurde in der EU die Marktkoppelung eingeführt. Die Schweiz ist davon ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen wird sie von der Kapazitätsberechnung. FS Energiestrategie 2050 Seite 3 Stand Mai 2019 www.bdp.info Die Konsequenzen sind vielfältiger Natur: Ungeplante Lastflüsse belasten zunehmend das Schweizer Netz, die Sicherstellung der Netzstabilität wird deutlich anspruchsvoller, 2019 droht der Ausschluss aus der internationalen Balancing Plattform, was zu höheren Kosten führen wird und schliesslich steigt die Importabhängigkeit der Schweiz. Die BDP fordert deshalb: Das Strommarktabkommen ist für die Schweiz aus den genannten Gründen von beträchtlicher Bedeutung und muss deshalb so schnell wie möglich mit der EU abgeschlossen werden.

Strommarktliberalisierung – Zweiter Öffnungsschritt

Wenn die Schweiz ein Strommarktabkommen mit der EU anstrebt, braucht es den zweiten Öffnungsschritt bei der Strommarktliberalisierung. Die Vorteile würden wie folgt aussehen: Die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen im zweigeteilten Strommarkt würden beseitigt, die Produkteinnovation dürfte sich verbessern (mit positiven Auswirkungen auf die Effizienz), zudem könnten kleinere KMU von einer Öffnung profitieren. Die BDP fordert deshalb: Es braucht eine weitere Liberalisierung des Strommarktes – aber mit Augenmass!

Strommarktdesign ab 2023 / Erhalt der Versorgungssicherheit

Verschiedene Studien (vom Bundesamt für Energie sowie der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom) sind zum Schluss gekommen, dass die Versorgungssicherheit gesichert sei. Die BDP hat folgende Einwände dazu: - Alle Studien, die eine Versorgungssicherheit prognostizieren, gehen davon aus, dass sowohl eine weitere Liberalisierung des Strommarktes als auch ein Strommarktabkommen mit der EU zustande kommen. Zudem wird davon ausgegangen, dass unsere Nachbarländer willens und in der Lage sind zu exportieren. Was, wenn nicht? - Länder wie Frankreich und Deutschland werden in den nächsten Jahren und Jahrzenten ihre Produktionskapazitäten massiv reduzieren (Ausstieg AKW und Kohle in Deutschland/ Reduktion AKW in Frankreich). Die Exportfähigkeit dieser Länder in der zweiten Hälfte des Winters ist damit nicht mehr gewährleistet. Trotzdem setzt die Strategie des Bundesamtes für Energie zu einseitig auf Importe aus dem Ausland gerade in dieser Zeit. - Der in der Energiestrategie postulierte Zubau ist bei weitem nicht gesichert. Dies aus folgenden Gründen: o Strom aus Windkraft: Heute produziert die Schweiz rund 90 GWh. 2020 sollten es 600, 2050 4300 GWh sein. Der angestrebte Zubau in diesem Ausmass wird bei weitem verfehlt werden: Der grosse Widerstand der FS Energiestrategie 2050 Seite 4 Stand Mai 2019 www.bdp.info möglichen Standorte aber auch der Umwelt- und Naturschutzverbände verhindert den Ausbau entsprechend dem in der ES2050 geplanten Umfang. o Geothermie: Auch hier erscheint der geplante Zubau von 4.4 TWh utopisch. Die Bohrtechnologie müsste forcierter weiterentwickelt werden. o Photovoltaik: Die Photovoltaik soll den grössten Anteil der wegfallenden Produktion ersetzen. Sie verfügt über ein beträchtliches Potenzial. Allerdings produziert die Photovoltaik im Winter wenig. o Strom aus Wasserkraft: Der Erhalt sowie der Zubau im Bereich der Wasserkraft sind aus heutiger Sicht nicht gesichert. Die Richtwerte der Energiestrategie kalkulieren mit einem Bruttozubau der Wasserkraft um 2.8 TWh auf neu 37.4 TWh. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass im aktuellen Marktkontext die tiefen Preise keinerlei Investitionsanreize geben. Wenn die nötigen Investitionen aber ausbleiben, wird die Importabhängigkeit noch grösser werden. In den kommenden Jahrzehnten muss zudem ein Grossteil der bestehenden Wasserkraftwerke erneuert werden. Geschätzter Investitionsbedarf: 30 Mia. Fr. Damit investiert werden kann, müssen sich die Marktpreise in absehbarerer Zeit spürbar erholen. Wichtiger Faktor dafür sind die Entwicklungen an den internationalen Rohstoffmärkten. Um Investitionsanreize zu schaffen, müssten die Rohstoffpreise markant und nachhaltig steigen. Ob ein solcher Anstieg stattfindet, ist kaum voraussehbar und hängt wesentlich von der Energie- und Klimapolitik grosser Energieverbraucher ab (EU, USA, China). Schliesslich dürften die neu eingeführten Kapazitätsmechanismen in den Nachbarländern längerfristig die Preise im Schweizer Markt dämpfen. Bleiben die Strompreise demnach auf absehbare Zeit tief, sind die (Re)-Investitionen in den Erhalt der Kraftwerkskapazitäten gefährdet. Der in der Energiestrategie 2050 geforderte Ausbau wird somit nicht erfolgen.

Fazit

Der Eigenversorgungsgrad der Schweiz muss nicht bei 100% liegen. Allerdings wäre es aus Optik der BDP falsch, wenn die Schweiz sich allzu stark in ausländische Abhängigkeit begeben würde. Kein anderes Land tut dies. Deshalb ist es wichtig, dass die Schweiz sicherstellt, dass auch künftig ein wesentlicher Teil der wegfallenden Winterproduktion aus der Kernkraft im Inland produziert wird. Mit dem neuen Strommarktdesign sind dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die Zuständigkeiten für die Versorgungssicherheit sind seit der Teilmarktliberalisierung für Strom nicht mehr klar zugewiesen. Durch die Entflechtung im Strombereich ist der Netzbetrieb von den übrigen Tätigkeitsbereichen getrennt worden. Die Zahl der Akteure hat zugenommen. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass eine integrale Gesamtverantwortung für die Stromversorgungssicherheit nicht mehr besteht. Auch diese Verantwortlichkeiten sind im Rahmen der Revision des StromVG klar zu definieren.